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Gewährleistung
a) Regelungen beim Verkauf von Neuware
Beim Verkauf von Neuware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, bleiben die Regelungen des HGB unberührt.
b) Regelungen beim Verkauf von Gebrauchtware
Unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt. Des Weiteren bleibt unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen, unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen gilt für gebrauchte Ware eine Gewährleistung von einem Jahr, wenn der Kunde Verbraucher ist. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist im Übrigen ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, bleiben die Regelungen des HGB unberührt.
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